Gegen lästige Kalkablagerungen – der Bartscher B15-30 Entkalker 30x 15,0 g
Greifen Sie zum Bartscher B15-30 Entkalker 30x 15,0 g zur Beseitigung von lästigen Kalkablagerungen. Wenn Sie das Mittel regelmäßig einsetzen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Gerät dauerhaft einwandfrei funktioniert.
Das Richtige für Ihr Gerät?
Der Bartscher B15-30 Entkalker 30x 15,0 g eignet sich grundsätzlich für Geschirrspülmaschinen, Kaffeemaschinen, Kaffeevollautomaten und Wasserfilter. Ganz konkret können Sie das Produkt für ca. 500 ml Wasser verwenden.
Diese Besonderheiten zeichnen das Produkt aus
Sie suchen nach speziellen Eigenschaften? Das bietet der Artikel: HACCP-konform, Chlorfrei, Phosphatfrei, pulverförmiges Hochkonzentrat, Ph-Wert: 1,8 - 2,4, auf Basis von milder Zitronen- und Milchsäure, frei von Duft- und Farbstoffen, frei von flüchtigen Säuren wie Essigsäure, Inhalt eines Portionsbeutels in ca 500 ml Wasser auflösen, beachten Sie die Anweisungen in der Bedienungsanleitung des Gerätes. Das Produkt kommt mit folgendem Inhalt zu Ihnen: 30x 15,0 g.
Bitte beachten Sie folgenden Sicherheitshinweis: Entkalker vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Trifft, wonach Sie suchen?
Bestellen können Sie den Bartscher B15-30 Entkalker 30x 15,0 g ganz bequem hier bei uns im Online-Shop.
Bitte beachten Sie die Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Gefahrenhinweise:
- Verursacht Hautreizungen.
- Verursacht schwere Augenreizung.
- Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen.
- BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Signalwort: Achtung
Gefahrenklasse/-kategorie:
- Ätzwirkung auf die Haut/HautreizungKat. 2
- Schwere Augenschädigung/AugenreizungKat. 3
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)Kat. 3